Betriebsrente

Im Jahr 2003 hatten lediglich 40% der Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft einen Anspruch auf Betriebsrente. Dieser Prozentsatz ist seitdem nicht etwa gestiegen, sondern gesunken, weil Zusagen für eine betriebliche Altersversorgung immer weniger erfolgt sind. Aber auch die durchschnittliche Höhe  der  Betriebsrente von maximal 500 Euro monatlich ist nur insoweit angepasst worden, als die Inflationsrate berücksichtigt worden ist, wenn  das Betriebsrentengesetz angewendet wird.

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Rentenpolitik nach Gutsherrenart

Mit ihrem Papier zur Rentenpolitik mit dem Titel „Deutsche Rentenpolitik bedarf einer schnellen und nachhaltigen Reform“,  stellt die fdp klar, dass sie die  weitgehende Privatisierung der Altersicherung erreichen will, um ihre Klientel zu bedienen. Zwar ist dieses Papier aus dem Jahr 2007, es ist aber unverändert aktuell, zumal der Privatisierungswahn dieser Partei ungebrochen ist.

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Pensionssicherungsverein

Insbesondere wegen des Versagens inkompetenter und verantwortungsloser Manager, die dafür auch noch Millionenabfindungen erhalten wie bei Arcandor,  sind bereits viele Unternehmen pleite und nicht mehr existent. Weitere Pleiten werden folgen. Soweit diese Unternehmen bisher Betriebsrenten gezahlt haben, was mit der Pleite nicht mehr möglich ist, zahlt diese der Pensionssicherungsverein(PSV). Aber wie lange noch?

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Riesterrente rechnet sich nicht

Nun ist belegt, was unabhängige Fachleute jenseits der Güte eines Raffkehüschen(Raffelhüschen) bereits wussten: Die Riesterrente als Teilprivatisierung der gesetzlichen Rentenversicherung rechnet sich weder individuell noch gesamtwirtschaftlich. Sie rechnet sich ausschließlich für die Versicherungsunternehmen.

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VBL

Die VBL, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, ist eine Betriebsrente, vergleichbar mit Betriebsrenten der Privatwirtschaft. Die Vereinbarung mit der Gewerkschaft ver.di zur Neuregelung dieser Betriebsrente hat tatsächlich zu Kürzungen im Vergleich zur bisherigen Regelung geführt. Lesen Sie den Bericht der Sendung „Frontal21“.

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Rentengarantie

Die sogenannte Rentengarantie, die als Schutzklausel bereits seit 2005(!) besteht, wird wieder  zur Disposition gestellt. Politiker, die gerade erst dem entsprechenden Gesetz zugestimmt haben und Professoren, die dem Kapital verpflichtet sind wie die Herren Rürup und Raffelhüschen, plädieren für Rentenkürzungen mit der Absicht, die gesetzliche Rentenversicherung zu diskreditieren und stattdessen die private Altersvorsorge ohne finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber zu favorisieren.  Zudem wird behauptet, diese Rentengarantie koste 50 Mrd Euro zu Lasten der jüngeren Generation. Bei soviel Blödsinn lohnt ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen.

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Rentenklau

Die nachstehende Vereinbarung (Seite 2) der Koalitionsparteien (SPD und CDU), die unverändert gültig ist, räumt der Begrenzung der sogenannten Lohnnebenkosten zugunsten der Arbeitgeber Vorrang vor der Sicherung des Rentenniveaus ein, weil der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 weitgehend unverändert bleiben soll.

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